Bertelsmann Stiftung
Vita
Der 121. Deutsche Ärztetag hat beschlossen, die Musterberufsordnung der Ärzte im Hinblick auf das Thema „Fernbehandlung“ anzupassen und das Verbot ausschließlicher Telekonsultationen, also solcher ohne persönlichen Erstkontakt, zu lockern. Damit wurde eine Hürde für eine breitere Nutzung digitaler Anwendungen und der Telemedizin genommen. Was bedeutet die Öffnung nun konkret? Warum geht die Ärztekammer Schleswig-Holstein noch einen Schritt weiter und was muss nun getan werden, damit Fernbehandlungen einen Mehrwert für Patienten bieten? Wir haben Dr. Franz Joseph Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein und Vorsitzender des Telematikausschusses der Bundesärztekammer, für unseren Blog befragt.