Bertelsmann Stiftung (ehem.)
Vita
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Startschuss für eine deutsche Digital-Health-Strategie gegeben. Damit soll Deutschland an jene Länder anschließen, die ihre Gesundheitssysteme bereits erfolgreich digitalisiert haben. Grund für uns, einen genaueren Blick auf die nationalen Strategien fünf solcher Länder zu richten – und Good Practices zu identifizieren. Das Ergebnis unserer Analyse zeigt vor allem eines: Eine Strategie muss klare Verantwortlichkeiten bei der Steuerung und Umsetzung definieren sowie die Endnutzer bei der Evaluierung kontinuierlich einbinden.
Digitale Gesundheitsanwendungen als Technologie haben ein großes Potenzial für eine niedrigschwellige, am Patientenwohl orientierte Versorgung. Nutzerinnen und Nutzer erlangen mehr Souveränität im Umgang mit der eigenen Gesundheit. Zudem können DiGA Unterstützung bei der Überwindung von Hürden im Gesundheitssystem leisten – etwa bei der Überbrückung langer Wartezeiten bis zum nächsten Behandlungstermin. Wie die nun abgeschlossene Pilotphase unseres Projekts „Trusted Health Apps“ gezeigt hat, sind zwei Faktoren Voraussetzung dafür, ob der Einsatz von DiGA letztlich nutzenstiftend ist. Zum einen: Gibt es detaillierte Informationen über die medizinische Qualität von DiGA, die es erlauben, verschiedene Anwendungen miteinander zu vergleichen? Und zum anderen: Finden diese Informationen ihren Weg zu Ärztinnen und Psychotherapeuten, damit sie DiGA gezielt in die Behandlung von Patientinnen und Patienten integrieren können?
Die Bundesregierung will die elektronische Patientenakte (ePA) künftig für alle Versicherten automatisch einrichten und befüllen lassen. Wer das nicht möchte, kann widersprechen (Opt-out). Damit würde Deutschland einem Modell folgen, das auch in anderen europäischen Ländern schon umgesetzt wird. Während der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen und der Deutsche Ärztetag diesen Schritt begrüßen, werden von Seiten des Datenschutzes Bedenken geäußert. Hier gilt weiterhin die individuelle Einwilligung als besser geeignet, die informationelle Selbstbestimmung zu garantieren. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und der Stiftung Münch ist nun dieser Frage nachgegangen und plädiert für eine differenzierte Abwägung, aber mit dem Ziel einer weitgehenden Opt-out-Lösung.
Nicht die erste, aber die beste sollte sie sein – inzwischen verzeichnet sie 26 Millionen Downloads: die Corona-Warn-App (CWA). Um herauszufinden, unter welchen Voraussetzungen die Einführung einer digitalen Gesundheitslösung für die breite Bevölkerung gelingen kann und wie sich die Akzeptanz dafür steigern lässt, haben wir das Meinungsforschungsinstitut Kantar beauftragt, eine repräsentative Umfrage von Smartphone-Nutzern durchzuführen – und anschließend aus den Ergebnissen die wichtigsten Lehren für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) destilliert.
Bereits existierende Daten des Gesundheitssystems sollten umfassender und konsequenter für Forschung und Patienteninformation genutzt werden – dafür spricht sich der Hamburger Versorgungsforscher Prof. Jonas Schreyögg aus. Inwieweit dies rechtlich zulässig, ja vielleicht sogar geboten ist, haben die beiden Regensburger Jura-Professoren Thorsten Kingreen und Jürgen Kühling in einem durch uns beauftragten Gutachten untersucht. In der Schlussfolgerung schlagen die Gutachter vor, an der zentralen Stelle „Datentransparenz“ (§ 303a-e SGB V) anzusetzen, die Nutzung der bereits umfassenden stationären Daten durch Rechtsverordnung oder Weisung an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu erleichtern und den Datenumfang per Gesetz um ambulante Struktur- und Abrechnungsdaten zu ergänzen.
Wie gehen wir künftig mit Patientendaten um? Wer ist Eigner der Daten, wer darf darauf zu welchen Zwecken zugreifen? Und wie erlangt der Patient die notwendige Souveränität über seine Daten? Diese Fragen sind nicht neu, erlangen aber durch den digitalen Wandel des Gesundheitswesens ganz neue Brisanz. Eines ist klar: Das bestehende juristische Instrumentarium dürfte nicht […]